Eckpunkt zur Novelle Fahrschülerausbildung.

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Lehrproben in der Ausbildungsfahrschule

Aus Sicht des Prüfungsausschusses Die Lehrproben sind die letzte Herausforderung auf dem Weg zur Fahrlehrerlaubnis. Bei der Beurteilung der fachlichen und pädagogischen Kompetenzen der Fahrlehreranwärter spielen wir als Mitglieder der Prüfungskommission eine entscheidende Rolle. In

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Ruhen der Fahrlehrerlaubnis 

Geistige und körperliche Eignung Nach den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) sind Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, bis zum 31. Dezember dieses Jahres verpflichtet, Ihre geistige und körperliche Eignung nachzuweisen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, können

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