Ruhen der Fahrlehrerlaubnis
Geistige und körperliche Eignung Nach den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) sind Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, bis zum 31. Dezember dieses Jahres verpflichtet, Ihre geistige und körperliche Eignung nachzuweisen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, können