9. Juli 2026

Reform des Fahrlehrerrechts: Wo wir stehen und wie wir die Zukunft unserer Branche gestalten

Die Modernisierung des Fahrlehrerrechts gehört zu den bedeutendsten Reformvorhaben der vergangenen Jahre. Für viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Fahrschulunternehmerinnen und -unternehmer stellt sich die Frage: Welche Veränderungen kommen auf die Betriebe zu und wie können sie sich darauf vorbereiten? Der Fahrlehrerverband informiert seine Mitglieder kontinuierlich über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Fahrschulen bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Der aktuelle Sachstand: Die Reform nimmt Gestalt an Die geplante Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) verfolgt das Ziel, die Fahrausbildung an die Anforderungen einer modernen Mobilitätsgesellschaft anzupassen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem eine stärkere Kompetenzorientierung der Ausbildung, neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Theorieunterricht, Änderungen in der praktischen Ausbildung sowie Anpassungen der Prüfungsanforderungen und einzelner Dokumentationspflichten. Derzeit befinden sich die Entwürfe noch im Gesetzgebungsverfahren. Sie werden zwischen Bund, Ländern und den beteiligten Verbänden beraten. Einzelne Inhalte können sich daher bis zur endgültigen Verabschiedung noch verändern. Ein verbindlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Regelungen steht derzeit noch nicht fest. Für die Fahrschulen bedeutet dies jedoch keineswegs Stillstand. Vielmehr bietet die laufende Beratungsphase die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und den eigenen Betrieb strategisch auf die Zukunft auszurichten. Ihr Verband bringt

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