1. Fahrlehrerlaubnis & Ausbildung
| Nr. | Frage | Antwort |
| 1 | Ab welchem Alter ist der Beginn der Ausbildung möglich? | Es gibt keine direkte Altersangabe. Aus den Voraussetzungen (3 Jahre Besitz Klasse B, Ausbildung, Einführungsphase) ergibt sich ein Frühestalter von 19 Jahren und 4 Monaten. |
| 2 | Ab wann kann die Anwärterbefugnis erteilt werden? | Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. |
| 3 | Ab wann darf man als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden? | Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 FahrlG. Die Behörde entscheidet basierend auf der Stellungnahme der Seminarleitung (5-tägiges Einweisungsseminar). |
| 4 | Dürfen „alte“ Ausbildungsfahrlehrer ohne neues Seminar weitermachen? | Ja. Sie gelten nach neuem Recht weiterhin als Ausbildungsfahrlehrer. |
2. Eignungsnachweise & Fristen
| Nr. | Frage | Antwort |
| 5 | Wie wird die körperliche/geistige Eignung nachgewiesen? | Durch Bescheinigungen (Anlage 5/6 FeV) oder einen gültigen Führerschein der Klassen C oder D, sofern dieser nach dem 31.12.1998 erworben wurde. |
| 6 | Wann müssen Bestands-Fahrlehrer (Stand 01.01.2018) den Nachweis erstmals führen? | Bis zum 31.12.2023 und danach alle 5 Jahre. |
| 7 | Was passiert bei verspäteter Vorlage (Klasse A/BE)? | Die Fahrlehrerlaubnis ruht. Der Schein muss unverzüglich zurückgegeben werden; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. |
| 8 | Folgen bei Ablauf der Klassen CE/DE? | Die Fahrlehrerlaubnis ruht zunächst für 1 Jahr. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, erlischt die Fahrlehrerlaubnis nach diesem Jahr. |
| 9 | Muss CE/DE für den Nachweis noch volle 5 Jahre gültig sein? | Nein. Eine im Zeitpunkt des Nachweises gültige Fahrerlaubnis der genannten Klassen reicht aus. |
3. Fahrschulbetrieb & Kooperationen
- Nachweisführung (§ 12 FahrlG): Der bisherige „Tagesnachweis“ ist weiterhin eine geeignete Form, um die Tätigkeiten zu dokumentieren.
- Ausbildungsfahrschulen:
- Eine Fahrschule gilt als Ausbildungsfahrschule, sobald die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 FahrlG erfüllt sind.
- Bisherige Leiter können unter bestimmten Bedingungen (Ausnahmegenehmigung nach § 54) auch ohne neues 5-Tage-Seminar tätig sein.
- Kooperationen:
- Bei Kooperationen darf auch die auftragnehmende Fahrschule den Schüler zur Prüfung begleiten.
- Die Ausbildungsbescheinigung stellt jedoch immer die auftraggebende Fahrschule aus, da sie die Gesamtverantwortung trägt.
- Bescheinigungen können vom Fahrschüler auch elektronisch unterschrieben werden.
4. Fortbildungspflichten (4-Jahres-Rhythmus)
Allgemeine Fortbildung
- Fristen: Die Frist berechnet sich ab der letzten Fortbildung (z.B. letzte Fortbildung 2017 $\rightarrow$ nächste bis 31.12.2021).
- Anrechnungen („Rabatte“): Es können maximal 3 Tage innerhalb des 4-Jahreszeitraums angerechnet werden:
- 1 Tag für ASF/FES-Seminarleiter-Fortbildung.
- 1 Tag für Fortbildung als Ausbildungsfahrlehrer.
- 1 Tag für Fortbildung als Überwacher.
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer & Leitung
- Bestandsschutz: Wer am 01.01.2018 bereits ausbildete (oder dies jemals vor dem 31.12.2017 tat), muss die erste Fortbildung bis zum 31.12.2019 absolvieren.
- Neuzulassung: Für alle anderen beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem der Ausbildungsbetrieb angezeigt wurde.
- Doppelrollen: Leiter einer Ausbildungsfahrschule, die gleichzeitig Ausbildungsfahrlehrer sind, müssen nicht zwei separate Fortbildungen besuchen (2 Tage alle 4 Jahre sind ausreichend)